Lex AfD? Alterspräsident soll künftig nach Dienstjahren bestimmt werden / Walczak: „Traditionsbrecher“

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Heute Morgen tagte der dem Verfassungsausschuss untergeordnete Unterausschuss „Parlamentsrecht und Geschäftsordnung“. Der nicht öffentliche Ausschuss fand per Videokonferenz statt. Gegenstand der heutigen Sitzung war nichts weniger als eine fundamentale Geschäftsordnungsänderung in der Bürgerschaft. So soll der Alterspräsident künftig nicht mehr nach Altersjahren, sondern nach Dienstjahren bestimmt werden. Die SPD-Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit brachte dieses Vorhaben ein, über das in einer weiteren Sitzung noch einmal beraten werden soll. Offenkundig soll hier eine Lex AfD geschaffen werden.
Die AfD-Fraktion lehnt diesen Traditionsbruch entschieden ab. Die Ernennung eines Alterspräsidenten nach Altersjahren geht auf die Frankfurter Nationalversammlung 1848 in der Paulskirche zurück. Da die AfD-Fraktion erst seit 2015 in der Hamburgischen Bürgerschaft sitzt, ist nahezu ausgeschlossen, dass es mit dieser Änderung einen AfD-Alterspräsidenten geben kann.

Dazu der Parlamentarische Geschäftsführer und Mitglied im Unterausschuss Parlamentsrecht, Krzysztof Walczak:
„Die tiefgreifende Änderung der Geschäftsordnung so kurz vor der Bürgerschaftswahl ist nicht nur ein abgekartetes Spiel, es ist ein Skandal. Offenkundig wollen die Altparteien einen potenziellen AfD-Alterspräsidenten rein prophylaktisch verhindern. Vor allem die SPD-Bürgerschaftspräsidentin agiert als fundamentale Traditionsbrecherin. Wer unsere seit der Paulskirche bewährten Traditionen abschafft, nur um einen AfD-Alterspräsidenten zu verhindern, der tritt unsere parlamentarischen Gepflogenheiten und unsere Geschichte mit Füßen. Die Wähler werden diese antidemokratischen Machenschaften durchschauen und ihre Schlüsse bei der Bürgerschaftswahl ziehen!“