LG Hamburg untersagt Correctiv falsche Tatsachenbehauptung / Walczak: „Inszenierte Massendemonstrationen aufgrund eines manipulativen Correctiv-Artikels“

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Zu der heutigen Entscheidung des LG Hamburg im Verfahren Vosgerau vs. Correctiv erklärt der medienpolitische Sprecher der AfD-Bürgerschaftsfraktion, Krzysztof Walczak:
„Die Entscheidung des Gerichts zeigt nicht nur, dass Correctiv an einer Stelle konkret und nachweislich im Potsdam-Artikel gelogen hat. Im Laufe des Gerichtsverfahrens musste Correctiv auch zugeben, dass in Potsdam nie über die Ausweisung deutscher Staatsbürger nach rassistischen Kriterien gesprochen wurde. Correctiv hatte diesen Eindruck durch eine Manipulation der entsprechenden Passagen im Artikel bewusst erzeugt, indem die diesbezüglichen Behauptungen geschickt als reine Meinungsäußerungen kostümiert wurden.
Nur wegen dieser Manipulation kam es zu dem verrückten und von vielen Medien und Parteien übernommenen Narrativ, in Potsdam sei über Vertreibungen und Deportationen gesprochen worden und man müsse wegen einer zweiten Wannseekonferenz auf die Straße gehen und gegen rechts und die AfD demonstrieren. Unsere politischen Wettbewerber, allen voran die SPD und Bürgermeister Tschentscher, sollten sich schämen, aufgrund dieses manipulativen Artikels Massendemonstrationen zu inszenieren und gewählte Oppositionspolitiker verbal zum Abschuss linksextremer Antifa-Horden freizugeben.“