Am Freitag veranstalten linke Gruppen eine Kundgebung unter dem Motto „Hamburg steht auf gegen Rechtsextremismus und neonazistische Netzwerke“. Die Kundgebung wird entgegen ihrer ursprünglichen Anmeldung nicht auf dem Rathausmarkt stattfinden können.
Die AfD-Fraktion meldete sowohl für den 19. Januar als auch den 5. Februar Fraktionssitzungen zur Erledigung ihrer parlamentarischen Arbeit an. Vor dem Rathaus sind allerdings keine Veranstaltungen zulässig, wenn Fraktionssitzungen stattfinden. Schon in der Vergangenheit kam es hierbei zu Ordnungswidrigkeiten und Straftaten linker Parlamentsfeinde wie eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion belegt.
Rund 100 Linksextremisten demonstrierten im Dezember – trotz Bannkreises – vor dem Rathaus und versuchten sich gewaltsam Eintritt zu verschaffen. Die Polizei verhinderte Schlimmeres. Dadurch konnten etliche Besucher nicht an der Veranstaltung der AfD teilnehmen.
Dazu der Parlamentarische Geschäftsführer Krzysztof Walczak:
„Genauso wie die Demonstranten das Recht haben, sich zu versammeln, haben auch unsere vom Volk frei gewählten Abgeordneten das Recht, sich jederzeit als Fraktion zu versammeln, um ihre parlamentarische Arbeit vorzubereiten und zu besprechen. Es liegt uns fern, die Versammlungsfreiheit von Demonstranten, so falsch ihre Meinungen auch sein mögen, zu beschneiden. Doch bei einer Kollision dieser beiden Versammlungen ist gesetzlich klar geregelt, dass das Parlament vor der Straße Vorrang hat. Bannkreisgesetze gibt es in Deutschland auf Grund der negativen Erfahrungen in der Weimarer Republik seit 1920 aus gutem Grund. Der Bannkreis stellt sicher, dass unsere Abgeordneten dabei vor Einschüchterungen und Übergriffen geschützt werden und auch das Parlament nicht ohne weiteres angegriffen oder gestürmt werden kann. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu linksextremen Vorfällen. Erst am 21. Dezember versuchten rund 100 Linksextremisten in das Hamburger Rathaus mittels Gewalt einzudringen. Es gilt, die Herzkammer der Demokratie vor linken Extremisten zu schützen. Wir erleben gegenwärtig Weimarer Verhältnisse – unsere parlamentarische Demokratie und ihre Volksvertreter müssen mit allen Mittel geschützt werden – das regelt nicht zuletzt das Bannkreisgesetz.
Wir hoffen insofern, dass die Demonstranten sich mit ausreichender Distanz zum Rathaus am Freitag friedlich und gesetzestreu verhalten werden und unsere Abgeordneten unbehelligt und ohne Angst ihren Verpflichtungen nachkommen können.“