AfD-Anfrage zeigt: Seit 1998 ausreisepflichtiger „Flüchtling“ beging 16 Straftaten / Nockemann: „Weichgespülte Asylpolitik zum Scheitern verurteilt“

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Eine asylpolitische Anfrage von AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann zeigt, dass der aus Afrika stammende „Flüchtling“ Allasane S. seit Dezember 1998 ausreisepflichtig ist. Seitdem wurden mehrere Ausreiseaufforderungen erlassen – ohne Erfolg.
Laut AfD-Anfrage hat Alassane S. bislang 16 Straftaten begangen. Auf die Frage, warum keine Ausreise gelingt, antwortet der Senat, dass der Betreffende bei der Identitätsklärung nicht mitwirke und die Mitwirkungspflichten verweigere. Auch würden die Passbeschaffungsbemühungen behindert und auch seitens der Auslandsvertretung verweigert.
Aus der Anfrage geht ferner hervor, dass der „Flüchtling“ vor der aktuellen Inhaftierung in Billstedt bereits dreimal im Hamburgischen Justizvollzug inhaftiert war – insgesamt 2.225 Tage. Eine frühere AfD-Anfrage belegt, dass der Tageshaftkostensatz im Jahr 2021 bei 221,95 Euro lag. Die bisherigen Haftkosten für Allasane S. dürften somit im sechsstelligen Bereich liegen.
Aus Gründen des Sozialdatenschutzes wird lediglich offenbart, dass Allasane S. von April 2020 bis Dezember 2021 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten hat – 22 Jahre nach seiner ersten Ausreiseverfügung.

Dazu der Fraktionschef und innenpolitische Sprecher Dirk Nockemann:
„Allasane S. lebt seit einem Vierteljahrhundert in Deutschland, ist notorischer Straftäter, kassiert Sozialleistungen, lebt auf Steuerzahlerkosten, hat kein Interesse seine Herkunft preiszugeben und führt den Staat an der Nase herum. Der Fall Allasane S. ist nur die Spitze des Eisbergs und zeigt das beispiellose Asylversagen. Und weil Rot-Grün diese politische Leitlinie vorgibt, versagen auch die Behörden immer mehr. Die weichgespülte Asylpolitik unter Rot-Grün ist zum Scheitern verurteilt. Wir fordern eine politische und rechtsstaatliche Abschiebeoffensive. Abschiebungen dürfen nicht die Ausnahme, sondern müssen wieder zur Normalität werden!“