Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren gegen Lindenberg ein – AfD legt Beschwerde ein / Wolf: „Stinkefinger darf keine Schule machen!“

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In einer Bürgerschaftssitzung im September 2022 wurde die geplante Verleihung der Ehrenbürgerwürde an Udo Lindenberg debattiert. Als Dr. Alexander Wolf seine Rede hielt, zeigte der Ehrenbürger Lindenberg ihm den Mittelfinger. Da eine Entschuldigung des Ehrenbürgers ausblieb, erstattete Alexander Wolf Strafanzeige und stellte Strafantrag wegen Beleidigung gegen Udo Lindenberg.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg stellte jetzt das Ermittlungsverfahren gegen Udo Lindenberg ein. Lindenbergs Mittelfinger könne auch als Ausdruck des eigenen Desinteresses an Wolfs Rede verstanden werden. Dann fiele es unter freie Meinungsäußerung, da Wolf ja nicht persönlich gemeint gewesen sei. Zudem läge kein öffentliches Interesse vor, obwohl es während einer Bürgerschaftssitzung passierte und auch die Videoaufzeichnung öffentlich war. Außerdem erregte Lindenbergs Verhalten ein bundesweites Medienecho, Videos wurden hunderttausendfach in den sozialen Netzwerken angesehen.
Alexander Wolf hat gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft eine außerordentliche Beschwerde eingelegt.

Dazu der Fraktionsvizechef Dr. Alexander Wolf:
„Lindenbergs Stinkefinger darf keine Schule machen. Bleibt die Staatsanwaltschaft bei ihrer hanebüchenen Begründung, dann kann zukünftig nie mehr ein Polizist oder ein Bürger mit dem ausgestreckten Mittelfinger beleidigt werden. Die Staatsanwaltschaft versucht mit ihrer absurden Begründung, den Straftatbestand der Beleidigung kleinzureden und zu verharmlosen. Das öffnet dem Mittelfinger Tür und Tor und niemand kann sich mehr dagegen zur Wehr setzen.“