Seit Jahren stagniert die Zahl der bundesweit rund 25.000 Hebammen. Parallel dazu verschlechtern sich die Einkommensverhältnisse. Grund hierfür ist der signifikante Anstieg der Versicherungsprämien. So lagen die Beiträge für die freiberuflichen Hebammen im Juli 2020 bei 9.098 Euro pro Jahr.
Eine mögliche Lösung ist die Anbindung der Hebammen an den Kommunalen Schadenausgleich (KSA) – einem System der Selbstversicherung. Der für seine Mitglieder gewährte Haftpflichtschutz wird durch ihre Umlagebeiträge gewährleistet.
Die AfD-Fraktion fordert daher die Aufnahme der Hebammen und Hebammenverbände in den kommunalen Schadensausgleich (Drucksache 22/5494).
Dazu die familienpolitische Sprecherin Olga Petersen:
„Kinder sind unser höchstes Gut. Deswegen ist der Beitrag, den Hebammen in der Versorgung der werdenden und jungen Mütter leisten, gar nicht hoch genug zu bewerten. Für die Hebammen wäre die Übernahme in den kommunalen Schadensausgleich ein wichtiger Beitrag zum Fortbestand ihrer Berufsgruppe und der damit verbundenen Daseinsvorsorge. Wir fordern daher die Aufnahme in den KSA, um den Hebammen und den Hebammenverbänden langfristig finanziell beizustehen!“