Der Parlamentarische Kontrollausschuss zur Kontrolle des Senats auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes (PKA) umfasst derzeit neun Mitglieder. Laut Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft soll grundsätzlich jede Fraktion in einem Ausschuss vertreten sein. Im PKA ist – mit Ausnahme der AfD-Fraktion – jede (andere) Fraktion vertreten.
Die AfD-Fraktion fordert daher in einem Antrag, die Zahl der Mitglieder im Kontrollausschuss von 9 auf 11 zu erhöhen, um jeder Fraktion Teilhabe zu ermöglichen und eine Ausgrenzung auszuschließen (Drucksache 22/4255).
Dazu der stellvertretende Vorsitzende Dr. Alexander Wolf:
„Die derzeitige Zusammensetzung widerspricht der Grundregel, dass alle Fraktionen in den Ausschüssen repräsentiert sein sollen – und das ausgerechnet bei einem so sensiblen Ausschuss wie dem für den Verfassungsschutz zuständigen PKA.
Mit unserem Antrag wollen wir diesen Missstand in der Hamburgischen Bürgerschaft endlich beheben und dafür sorgen, dass Demokratie nicht zur Phrase verkommt, sondern gelebt wird. Angesichts der offenkundigen Gefahr eines politisch missbrauchten VS ist eine Präsenz der AfD wichtiger denn je! “