Klatsche und Blamage für den Inlandsgeheimdienst, der sich Verfassungsschutz nennt, aber doch immer mehr zum Regierungsschutz mutiert. Als Tiger ist er gesprungen, aber als Bettvorleger gelandet. Das Kölner Verwaltungsgericht hat dem Bundesverfassungsschutz bis zum Abschluss eines Eilverfahrens vorerst untersagt, die AfD als „Verdachtsfall“ oder als „gesichert extremistische Bestrebung“ einzuordnen und zu behandeln.
Darum ging es unter anderem im Podcast mit dem AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann. Und im Übrigen werden Sie nie erraten, gegen welchen Politiker er als junger Mensch auf die Straße gegangen ist. Reinhören lohnt sich!