Die AfD-Fraktion beantragt in der Bürgerschaft die Anpassung des Hamburger Hochschulgesetzes, um linksextremistischen Gruppierungen die Nutzung von Räumlichkeiten untersagen zu können (Drucksache 21/19091). Hintergrund ist die Rückkehr von Prof. Dr. Bernd Lucke an die Universität Hamburg, dessen Vorlesungen auf Druck linker Gruppierungen mehrfach abgebrochen wurden und nur unter Polizeischutz durchführbar sind.
Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Die Universität Hamburg trägt den Titel Exzellenzuniversität. Aber dieser Reputationsgewinn wird durch gewalttätige, linke Gruppen getrübt. Diesen Personen sind offenkundig die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit ein Dorn im Auge. Das Blockieren, Attackieren und Niederbrüllen politischer Gegner – wie im Fall Bernd Luckes – hat der Universität bundesweit geschadet. Wenn ausgerechnet die dafür verantwortlichen linken Kräfte an der Universität Hamburg toleriert werden und Uni-Räume für ihre Veranstaltungen nutzen können, ist das ein Skandal, der beendet werden muss (Drucksache 21/16575). Wir fordern den Senat daher auf, das Hamburger Hochschulgesetz dahingehend anzupassen, dass sämtliche vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestufte Gruppierungen keinen Zugang zu Hochschulräumen erhalten dürfen. Daher gilt – kein (Uni)-Raum für Extremisten!“