Heute hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Verbot des Compact-Magazins aufgehoben. Die damalige SPD-Bundesinnenministerin Nancy Faeser erließ das Verbot im Sommer 2024. Damit kann das Magazin weiter erscheinen.
Damals begrüßte Hamburgs SPD-Innensenator Andy Grote das Verbot als „erfolgreichen Schlag des Rechtsstaats gegen seine Feinde“. Grote dankte Faeser sogar, „dass sie dem Spuk ein Ende bereitet hat und wir dieses rechtsextreme Hetzblatt im Zeitungsständer nicht länger ertragen müssen“.
Dazu der Fraktionschef und innenpolitische Sprecher Dirk Nockemann:
„Das Bundesverwaltungsgericht hat heute die Grundrechte gegen den offensichtlich rechtswidrigen Verbotsakt der ehemaligen Bundesinnenministerin und Antifa-Sympathisantin Nancy Faeser durchgesetzt. Faesers übergriffiger Verbotsversuch, ein politisch unliebsames Magazin plattzumachen, ist krachend gescheitert – sie wird in die Geschichte eingehen als die schlimmste Bundesinnenministerin aller Zeiten. Auch Grote, der seinerzeit von einem ‚erfolgreichen Schlag des Rechtsstaats‘ sprach, muss sich fragen, ob sein Handeln noch im Einklang mit rechtsstaatlichen Prinzipien steht.“
Dazu der Parlamentarische Geschäftsführer und verfassungspolitischer Sprecher Krzysztof Walczak:
„Auch wenn das Bundesverwaltungsgericht im Ergebnis richtig entschieden hat, ist die Urteilsbegründung nicht weitgehend genug. Obwohl im Grundgesetz steht, dass eine Zensur nicht stattfindet, hat das Bundesverwaltungsgericht die Tür offen gelassen für zukünftige Verbote von Presseorganen, die sich absolut legal verhalten und keine Straftaten begehen. Diese Form der Rechtsprechung ist deutlich zu kritisieren, weil sie enorm missbrauchsanfällig ist. Im Rahmen der vom Gericht vorgenommenen Verhältnismäßigkeitsprüfung hätten politisch voreingenommenere Richter auch subjektiv anders entscheiden können. Diese Rechtsprechung ist damit hoffentlich nicht der Weisheit letzter Schluss.“