Ukraine-Flüchtlinge: AfD fordert Asylbewerberleistungen statt Bürgergeld / Nockemann: „Gleichheit und Gerechtigkeit unter Asylbewerbern herstellen“

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Rund 1,11 Millionen ukrainische Kriegsflüchtlinge leben aktuell in Deutschland, in Hamburg sind es rund 50.000. Auf Deutschland entfällt europaweit das größte Kontingent. Die Akzeptanz der Bürger schwindet dabei zusehends. Hierzu trägt auch bei, dass Ukraine-Flüchtlinge automatisch Bürgergeld erhalten. Sie sind gegenüber Asylbewerbern nach der Genfer Flüchtlingskonvention bessergestellt. Nach einem Bund-Länder-Beschluss vom 7. April 2022 erhalten diese seit 1. Juni 2022 502 Euro Bürgergeld statt Asylbewerberleistungen in Höhe von 410 Euro im Monat pro Erwachsenen. Die Beschäftigungsquote von Ukrainern in anderen Ländern weit höher ist.
Die AfD-Fraktion fordert, dass sich der rot-grüne Senat auf Bundesebene dafür einsetzt, Ukraine-Flüchtlinge nicht länger zu bevorzugen, sondern gleichzustellen. Auch bei Ukraine-Flüchtlingen soll für die Dauer ihrer Aufenthaltserlaubnis das Asylbewerberleistungsrecht Anwendung finden und keine Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) gezahlt werden (Drucksache 22/14114).

Dazu der Fraktionschef Dirk Nockemann:
„In den anfänglichen Wirren des Ukraine-Krieges waren schnelle und unbürokratische Hilfen für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine berechtigt. Fast zwei Jahre nach Kriegsausbruch muss die erhebliche Bevorzugung ein Ende haben. Es darf keine langfristige Ungleichheit unter Asylbewerbern geben – sondern es muss Gleichheit und Gerechtigkeit hergestellt sein. Es ist den Bürgern nicht mehr vermittelbar, dass ukrainische Flüchtlinge bedingungslos Bürgergeld erhalten. Zumal die Beschäftigungsquote von Ukrainern in anderen Ländern weit höher ist. Es darf zu keiner systematischen Ausnutzung unsere Sozialsysteme kommen. Nicht zuletzt ist dies ein richtiger Schritt, um die klammen Kassen zu entlasten. Wir fordern, dass auch Ukraine-Flüchtlinge Asylbewerberleistungen erhalten statt Bürgergeld.“