AfD geht rechtlich gegen Innensenator Grote vor / Wolf: „Unwürdiger Senator hetzt – Grote pfeift auf Neutralität und Gleichbehandlung“

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Die AfD-Fraktion geht rechtlich gegen SPD-Innensenator Andy Grote vor. In der Bürgerschaftssitzung am 8. November äußerte sich Grote in der Aktuellen Stunde zum Nahostkonflikt und attackierte dabei die AfD unsachlich und mit unwahren Anwürfen. Damit hat der Innensenator die Rechte der AfD, der AfD-Abgeordneten und der Fraktion verletzt – insbesondere das Recht auf Chancengleichheit.
Grote, der als Innensenator und nicht als SPD-Abgeordneter sprach, hat das Neutralitätsgebot zu beachten. Er musste bereits in der Vergangenheit eine juristische Schlappe einstecken, als er mit einem VS-Bericht die AfD-Fraktion zu beschädigen versuchte.
Grote hat nun die Möglichkeit, die Angelegenheit außergerichtlich zu bereinigen, indem er die Rechtsverletzung einräumt und eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Andernfalls kündigt die AfD-Fraktion ein gerichtliches Verfahren an.

Dazu der Fraktionsvizechef Dr. Alexander Wolf:
„Immer wieder hetzt der SPD-Innensenator Grote gegen die AfD. Immer wieder pfeift er auf die Neutralitätspflicht sowie das Recht auf Chancengleichheit der Parteien. Das ist unterhalb der Gürtellinie und eines Senators unwürdig. Senatoren haben Zurückhaltung zu wahren und sich sachlich zu äußern. Davon ist bei Grote nichts zu sehen. Im Gegenteil: Grote will mit den permanenten Attacken der AfD – und damit einer Oppositionsfraktion – bewusst schaden. Das Maß ist voll. Wir werden nicht müde, uns erneut gegen die unverschämten Angriffe des Innensenators zur Wehr zu setzen. Es gilt, unsere Demokratie und unsere Verfassung auch vor übereifrigen Regierungsvertretern zu schützen – erst recht gegenüber einem übergriffigen Innensenator.“