Einrichtungsbezogene Impfpflicht: AfD fordert Aufhebung der Disziplinarverfahren gegen Mitarbeiter / Reich: „Genug Schaden angerichtet“

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Die im Bundestag beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht bestand vom 16. März bis zum 31. Dezember 2022. Die AfD-Fraktion lehnte dies entschieden ab. Die Impfpflicht schadete der ohnehin durch Corona und Personalnot gebeutelten Gesundheitsbranche. In Hamburg waren über 16.800 Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg von der Impfpflicht betroffen. In 17 Fällen sind immer noch disziplinar- und dienstrechtliche Verfahren aufgrund des Betretungs- und Tätigkeitsverbots anhängig.
Die AfD-Fraktion fordert, die Disziplinarverfahren sofort zu beenden, eventuelle Bußgelder zurückzuzahlen und die betroffenen Mitarbeiter zu rehabilitieren (Drucksache 22/12327).

Dazu der gesundheitspolitische Sprecher Thomas Reich:
„Die einrichtungsbezogene Impfpflicht war falsch, unverhältnismäßig und hat die Gesellschaft gespalten. Vor allem hat es der Gesundheitsbranche geschadet. Die Corona-Politik des Senats und der Regierenden hat genug Schaden angerichtet. Es wird Zeit, die letzten noch verbliebenen Disziplinarverfahren gegen Mitarbeiter, die sich nicht impfen lassen wollten, endlich aufzuheben. Auch Bußgelder müssen zurückgezahlt werden.“