AfD-Fraktion fordert: Strafmündigkeit auf 12 Jahre herabsetzen / Nockemann: „Warnung und Prävention“

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Kinderkriminalität sorgt bundes- und hamburgweit immer wieder für Entsetzen. Eine Senatsantwort auf eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Dirk Nockemann zeigt, dass die Kriminalität von Kindern in Hamburg eine beunruhigende Entwicklung nimmt (Drucksache 22/11368). Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag, dass der Senat sich im Bundesrat dafür einsetzen soll, die Altersgrenze für Strafmündigkeit im Strafgesetzbuch und im Jugendgerichtsgesetz von 14 auf 12 Jahre zu senken(Drucksache 22/12036).

Dazu der Fraktionschef und justizpolitische Sprecher Dirk Nockemann:
„Kriminelle werden immer jünger, auch die Brutalität nimmt immer erschreckendere Ausmaße an. Die Herabsetzung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre ist deshalb dringend geboten. In vielen anderen Ländern werden Kinder unter 14 Jahren strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. In der Schweiz, in England, Wales und Nordirland sind Kinder ab dem 10. Lebensjahr strafmündig. In Schottland, Ungarn, Kanada und den Niederlanden beginnt die Strafmündigkeit mit vollendetem 12. Lebensjahr. Der Staat muss durch die konsequente Bestrafung schwerer Delikte Signale der Warnung und Prävention aussenden sowie den verloren gegangenen Respekt bei diesen jungen Kriminellen wiederherstellen.“