Udo Lindenberg hatte Dr. Alexander Wolf den Stinkefinger gezeigt – während einer Bürgerschaftssitzung vor laufender Kamera; die Presse berichtete umfangreich.
Nachdem Lindenberg sich nicht entschuldigte, erstattete Wolf Strafanzeige wegen Beleidigung.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg stellte das Ermittlungsverfahren gegen Udo Lindenberg mit haarsträubender Begründung ein. Auf die Beschwerde Wolfs bei der Generalstaatsanwaltschaft erfolgte binnen nunmehr fünf Monaten keine Reaktion. Daher reichte Wolf jetzt Dienstaufsichtsbeschwerde bei Justizsenatorin Gallina gegen die Staatsanwältin sowie die Generalstaatsanwaltschaft ein.
Dazu der Fraktionsvizechef Dr. Alexander Wolf:
„Das ist ein handfester Justiz-Skandal. Sind einige gleicher vor dem Gesetz als andere?
Wenn ein ‚Normalbürger‘ einem Polizisten den Stinkefinger zeigt, wird dies von der Staatsanwaltschaft stets als Beleidigung von Amts wegen verfolgt und geahndet – wegen öffentlichen Interesses! Wenn aber ein Udo Lindenberg vor laufender Kamera einem AfD-Politiker den Stinkefinger zeigt, dann gilt das offenbar nicht, verneint die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse! Dieses Sonderrecht – besser ‚Unrecht‘ – zulasten der AfD und zugunsten eines linken Promis verstößt eklatant gegen das Grundgesetz (Art. 3 Abs. 1 ‚Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.‘) – wir wollen sehen, wie die grüne Justizsenatorin Gallina sich dazu äußert.“