Bundesverfassungsgericht schränkt Datenverarbeitung durch Polizei in Hamburg ein / Nockemann: „Begrüßen das Urteil“

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Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Regelungen zum Einsatz der neuartigen Analyse-Software Palantir Gotham bei der Polizei in Hessen und Hamburg verfassungswidrig sind.

Dazu der Fraktionschef Dirk Nockemann:
„Wir begrüßen das Urteil aus Karlsruhe. Die AfD ist als Rechtsstaatspartei stets auf der Seite der Polizei, wenn es um die Schaffung dringend notwendiger Eingriffsgrundlagen geht. Aber die Software, auf die sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezieht, birgt die große Gefahr, dass unbescholtene Bürger in den Fokus staatlicher Behörden geraten. Zudem ist es technisch möglich, dass dieses Programm auch mit externen Daten gefüttert wird. Da eine zunehmend linksautoritäre politische Agenda eben nicht mehr dem Grundsatz ‚Im Zweifel für die Freiheit‘ huldigt, ist es sogar höchst wahrscheinlich, dass auch noch letzte Bereiche privater Kommunikation nicht mehr vor dem Zugriff des Staates sicher sind.“