Ukraine-Flüchtlinge in Hochschulen: AfD-Fraktion fordert Differenzierung / Walczak: „Falscher Anreiz zur Migration nach Deutschland“

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(Hauptgebäude der Universität Hamburg)

Bis Ende April hat Hamburg 20.000 Flüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen. Laut AfD-Anfrage besaßen 835 von 12.358 registrierten Personen – also 7 Prozent – keine ukrainische Staatsangehörigkeit. Die Politik des rot-grünen Senats verschärft die Lage weiter, denn auch Nichtukrainer, die in Hamburg ein Studium begonnen haben oder aufnehmen möchten, sollen ein Aufenthaltsrecht erhalten. Ein weiteres Problem: Ukraine-Schüler, die kriegsbedingt keine Hochschulzugangsberechtigung erwerben konnten, sollen auch ohne Schulabschluss ein Studium aufnehmen dürfen.
Die AfD-Fraktion fordert die Rücknahme des zugesagten Aufenthaltsrechts für Ukraine-Flüchtlinge aus Drittstaaten, die ein Hochschulstudium aufnehmen oder fortsetzen möchten. Ausnahmen können für Staatsbürger postsowjetischer Nachfolgestaaten gemacht werden. Ferner sollen ukrainische Flüchtlinge, die kriegsbedingt keinen Schulabschluss erwerben konnten, eine Aufnahmeprüfung ablegen, ehe sie studieren dürfen (Drucksache 22/8154).

Dazu der wissenschaftspolitische Sprecher Krzysztof Walczak:
„Aus der Ukraine geflohenen Nichtukrainern ein Studium in Deutschland zu ermöglichen, schafft einen falschen Anreiz zur Migration nach Deutschland. Diese Menschen sollten nicht nach Deutschland fliehen, sondern in ihre Herkunftsstaaten zurückkehren. Daneben muss sichergestellt sein, dass keine Ungleichbehandlung beim Hochschulzugang erfolgt. Eine Regelung, die es Ukrainern ohne Schulabschluss erlaubt, an Hamburger Hochschulen zu studieren, wäre eine Sonderprivilegierung einer einzelnen Gruppe. Die Aufnahme eines Studiums ist daher vom Ablegen entsprechender Aufnahmeprüfungen abhängig zu machen.“