In Hamburg gibt es die „Volksinitiative gegen den Transport und Umschlag von Rüstungsgütern über den Hamburger Hafen“. Am 1. März 2022 fand im Wirtschaftsausschuss eine Anhörung statt, bei der ein Anliegen der Initiative mit Ausnahme der Linksfraktion fraktionsübergreifend abgelehnt wurde. Es geht auch um die verfassungsrechtliche Frage, ob das von der Initiative geforderte Verbot in die Zuständigkeit des Bundes fällt.
Einzelnen Fraktionen und der Senat vertreten die Auffassung, dass ein solches Verbot nicht über das Landesrecht realisierbar wäre. Die Volksinitiative behauptet, eigene Rechtsgutachten in Auftrag gegeben zu haben, die zu einem anderen Ergebnis gelangt seien. Die AfD-Fraktion fordert ein externes Rechtsgutachten zur Klärung dieser Frage (Drucksache 22/8006).
Dazu der verfassungspolitische Sprecher Krzysztof Walczak:
„Wir lehnen ein totales Verbot des Transports und Umschlags von Rüstungsgütern über den Hamburger Hafen ab. Die pazifistische Weltanschauung, dass Gewalt zu jeder Zeit und in jeder Situation ungerechtfertigt ist, halten wir für falsch. Die kontrollierte und regulierte Herstellung und der Verkauf von Rüstungsgütern tragen zur Verwirklichung des Rechts auf Selbstverteidigung eines jeden Staates bei.
Trotzdem muss die Volksinitiative ernstgenommen werden. Für die weitere Argumentation benötigen wir eine klare Beurteilung der Rechtslage, die die Bürgerschaft mit einem externen Rechtsgutachten herstellen kann.“