Rot-Grün, CDU und Linke erwägen Fortführung des Corona-Ausnahmezustands / Walczak: „Illegales Vorgehen der Bürgerschaft droht“

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SPD, Grüne, CDU und Linke erwägen laut aktuellen Medienberichten eine Fortführung des Corona-Ausnahmezustands. Technisch soll dies durch die Ausrufung Hamburgs zum Corona-Hotspot gemäß § 28a Absatz 8 Infektionsschutzgesetz umgesetzt werden. So könnten umfassende Maskenpflichten und G-Regeln fortgeführt werden. Hierfür ist ein Beschluss der Bürgerschaft erforderlich.

Hierzu erklärt der verfassungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Krzysztof Walczak:
„Die Anforderungen des neuen Infektionsschutzgesetzes sind eindeutig: Hamburg darf nur zum Corona-Hotspot erklärt werden, wenn eine Virusvariante mit einer signifikant höheren Pathogenität festgestellt wird. Das ist bei der milden Omikron-Variante, bei der die Mehrheit der Infizierten gar nicht mit Symptomen erkrankt, erkennbar nicht der Fall. Oder es muss eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten drohen. Davon ist Hamburg ebenfalls weit entfernt.
Die derzeit diskutierte Hotspot-Ausrufung durch die anderen Fraktionen ist daher nichts anderes als die Vorbereitung eines Rechtsbruchs. Man will sich aus einem unwissenschaftlichen Alarmismus heraus nicht damit abfinden, dass der Ausnahmezustand vom Bundestag beendet wurde. Es droht nächste Woche Mittwoch ein illegales Vorgehen der Bürgerschaft, gegen das sich die AfD entschieden stellen wird.“