Die AfD-Fraktion beantragt, dass sich der rot-grüne Senat klar auf die Seite des ungeborenen Lebens stellt und im Bundesrat gegen die von der linksgelben Bundesregierung ins Auge gefasste Aufhebung des § 219a StGB stimmt (Drucksache 22/7094).
Die Ampel-Koalition schreibt auf Seite 116 ihres Koalitionsvertrages: „Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehören zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung. […] Ärztinnen und Ärzte sollen öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Daher streichen wir § 219a StGB.“
Im Jahr 2020 wurden deutschlandweit 99.948 Abtreibungen gezählt. Im gleichen Jahr erblickten 773.144 Neugeborene das Licht der Welt. 96 Prozent der Abtreibungen erfolgten aus persönlichen Gründen. Medizinische und kriminologische Gründe waren in vier Prozent der Fälle die Begründung für den Abbruch. Ein sogenannter Schwangerschaftsabbruch ist in der Bundesrepublik grundsätzlich rechtswidrig, aber er bleibt auf Grundlage der sogenannten Beratungsregelung unter bestimmten Bedingungen straffrei.
Dazu der Parlamentarische Geschäftsführer Krzysztof Walczak:
„Werbung bedeutet immer auch die positive Bezugnahme auf das Beworbene. Doch gerade diese verbietet sich bei der Abtreibung: Durch sie wird ein lebender, ungeborener Mensch getötet. Selbst wenn man die Möglichkeit zur Abtreibung als ein notwendiges Übel ansieht, bleibt sie genau das: Ein Übel, das minimiert, und nicht beworben werden muss.
Gerade von links sehen wir aber einen beunruhigenden Trend, Abtreibungen zu bagatellisieren, staatlicherseits zu fördern oder sie gar zu einem Menschenrecht zu erklären. Die Ampel-Regierung will diese ethische Verrohung jetzt amtlich machen, indem sie das Werbeverbot für Abtreibungen abschafft. Dabei können Ärzte bereits jetzt sachlich darüber informieren, wenn sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen.
Hamburg muss ein klares Zeichen für das Leben setzen und am Werbeverbot für Abtreibungen festhalten.“