Oberverwaltungsgericht kippt 2G-Regel im Einzelhandel für Niedersachsen / Nockemann: „2G ist unverhältnismäßig und daher verfassungswidrig“

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Seit Montag galt in Niedersachsen die 2G-Regel im Einzelhandel. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Regelung nun vorläufig ausgesetzt und übt Kritik an der Ausgestaltung.

Dazu der Fraktionschef Dirk Nockemann:
„Der Hamburger Senat sollte sich an dieser Entscheidung orientieren. Das Gericht hat festgestellt, was die Hamburger AfD schon seit Monaten predigt: 2G ist unverhältnismäßig und daher verfassungswidrig.“