AfD-Anfrage zeigt: Mutmaßlicher libyscher Drogendealer, Mörder und Vergewaltiger Sharif A. war ausreisepflichtig / Nockemann: „Paradebeispiel für katastrophale Asylpolitik unter Rot-Grün“

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Am 18. Oktober begann der Strafprozess gegen den wegen mutmaßlichen Totschlags verhafteten „Flüchtling“ Sharif A. Dem 23-jährigen Mann libyscher Herkunft wird vorgeworfen, am 10. Januar 2021 die 20-jährige Viktoria L. im Fahrradkeller eines Mehrfamilienhauses in Neuallermöhe unter Drogen gesetzt, vergewaltigt und getötet zu haben.
Nun zeigt die Senatsantwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der AfD-Fraktion, dass Sharif A. vollziehbar ausreisepflichtig war und nur aufgrund fehlender Reisedokumente geduldet wurde (Drucksache 22/06084). Der Tatverdächtige stellte 2016 einen Asylantrag – 2017 wurde das Asylverfahren eingestellt. Weiterhin geht aus der Antwort hervor, dass es sich bei dem 23-jährigen Libyer um einen mehrfach verurteilten Straftäter handelt, der unter anderem wegen Drogenhandel an Minderjährigen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer dreijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt wurde.

Dazu der Fraktionschef und innenpolitische Sprecher Dirk Nockemann:
„Was muss in Deutschland eigentlich noch passieren, damit ausreisepflichtige Migranten abgeschoben werden? Der Fall des Sharif A. ist ein Paradebeispiel für die historisch katastrophale Asylpolitik unter Rot-Grün. Die Tatsache, dass der libysche ‘Flüchtling‘ mehrfach verurteilt und ausreisepflichtig war – aufgrund fehlender Reisedokumente jedoch im Duldungsstatus verblieb – setzt dem Regierungsversagen die Krone auf.
Und es zeigt einmal mehr: Unter Asylbewerbern befinden sich nicht-integrierbare Gewalttäter, die unser Gastrecht schamlos missbrauchen. Es ist eine nie zu ertragende Ohrfeige für die Angehörigen einer auf niederträchtigste Weise ermordeten jungen Frau, die noch am Leben sein könnte. Kriminelle und vor allem abgelehnte Asylbewerber müssen konsequent abgeschoben werden! Wir brauchen eine Abschiebekultur statt Willkommenskultur.“