Weite Teile unserer Gesellschaft sind gegen das Coronavirus vollständig oder teilweise geimpft. Allen Bürgern mit Ausnahme von Kindern unter 12 Jahren konnte ein Impfangebot gemacht werden. Das Gesundheitssystem ist stabil.
Dennoch erlaubt der rot-grüne Senat die Rückkehr zum Hochschulbetrieb ausschließlich unter Anwendung der 3G-Regelung. Studenten, die an ihren Seminaren teilnehmen möchten, ist dies nur gestattet, wenn sie nachweisen können, geimpft, genesen oder negativ getestet worden zu sein.
Die Zugangsbeschränkungen der Hochschulen werden auch durch kostenpflichtige Tests seit dem 11. Oktober zunehmend erschwert. Die AfD-Fraktion fordert daher die Abschaffung der 3G-Regelung an den Hochschulen (Drucksache 22/5972).
Dazu der wissenschaftspolitische Sprecher Krzysztof Walczak:
„In Deutschland existiert keine gesetzliche Impfpflicht. Durch die 3G-Regelung an Hochschulen, verbunden mit dem erhöhten finanziellen und zeitlichen Aufwand durch das Wegfallen kostenloser Tests, unterliegen Studenten jetzt aber einer faktischen Impfpflicht. Rot-Grün schränkt – aus kaum ersichtlichen Gründen – die Freiheit derer ein, die ihr Recht auf Hochschulbildung wahrnehmen möchten. Bildung ist aber eines der höchsten Güter unserer Gesellschaft und darf weder vom Geldbeutel noch Impfstatus abhängen.“