Kopftuchverbot am Arbeitsplatz: Kita lenkt ein / Nockemann: „Büchse der Pandora geöffnet“

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Medienberichten zufolge hat eine private Hamburger Kindertagesstätte nach jahrelangem Rechtsstreit um ein Kopftuchverbot nun eingelenkt. Der moslemischen Erzieherin wurde das Tragen eines Kopftuches vor Jahren untersagt. Diese klagte bis vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Im Juli dieses Jahres entschied der EuGH, dass ein Kopftuchverbot zwar rechtens ist, allerdings mit hohen Hürden.
Entscheidend war im vorliegenden Fall die Frage nach dem Schaden für das Unternehmen. Laut Anwalt der Klägerin sei kein Schaden für die Arbeit in einer Kindertagesstätte ersichtlich. Die beklagte Kita habe dies eingesehen und die Anträge anerkannt.

Dazu der Fraktionschef Dirk Nockemann:
„Wir halten die Entscheidung für den völlig falschen Weg. Das Kopftuch hat am Arbeitsplatz nichts zu suchen! Damit ist die Büchse der Pandora geöffnet, denn im Grunde können weitere Symbole der Scharia wie die Burka oder Niqab getragen werden. Diese Zeichen stehen nicht für die offene und freie Gesellschaft, für die wir alle eintreten müssen, sondern für die Unterdrückung und den politischen Islam.“