In seiner heutigen Sitzung des Verfassungsausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft kündigte Landeswahlleiter Oliver Rudolf Beschränkungen für die Wahlbeobachtung der Bundestagswahl an. Laut Landeswahlleiter sollen maskenbefreite Wahlbeobachter die Bundestagswahl in Hamburger Wahllokalen nur dann beobachten dürfen, wenn diese ein Zertifikat über eine Corona-Impfung, -Genesung oder -Testung vorlegen (3G-Regel).
Hierzu sagt der verfassungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Krzysztof Walczak:
„Zu einer demokratischen Wahl gehört der Verfassungsgrundsatz der Öffentlichkeit der Wahl. Mit ihm wird sichergestellt, dass jeder Bürger sowohl die Wahl selbst als auch die Auszählung der Stimmen beobachten darf. Nachdem nun jedem volljährigen Bürger ein Impfangebot gemacht wurde, ist es für mich nicht nachvollziehbar, warum man die Wahlbeobachtung für Maskenbefreite erschwert. Die Öffentlichkeit der Wahl ist ein zu wichtiges Prinzip, um es einzuschränken. 3G hat im Wahllokal nichts verloren!“