Verwaltungsgericht weist AfD-Klage zur Härtefallkommission ab / Wolf: „Verwaltungsgericht verkennt Ausstrahlungswirkung der Verfassung“

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Heute verhandelte das Verwaltungsgericht Hamburg – mehr als 3,5 Jahre nach Klageerhebung – erstmals über die Klage der AfD-Fraktion wegen der anhaltenden Nichtwahl der von der AfD-Fraktion vorgeschlagenen Kandidaten. Nach der Verhandlung und Beratung durch das Gericht erging heute ein Urteil, welches die Klage der AfD abwies.

Dazu der stellv. Fraktionsvorsitzende Dr. Alexander Wolf:
„Das Ergebnis ist höchst fragwürdig, um es zurückhaltend auszudrücken. Das Verwaltungsgericht erklärt nach über drei Jahren Rechtsstreits, dass es hier nur um ‚einfaches Verwaltungsrecht‘ ginge und dass dieses einfache Recht durch die beständige Nichtwahl der AfD-Vertreter nicht verletzt sei. Mit anderen Worten, es stellt sich auf den Standpunkt, dass das Verfassungsrecht hier keine Wirkung entfalte. Damit verkennt das Verwaltungsgericht die Ausstrahlungswirkung der Verfassung, die das gesamte Verwaltungsrecht durchdringt. Wir werden das Urteil in Ruhe analysieren und dann entscheiden, wie wir in dieser Sache weiter vorgehen.
Nach wie vor sehen wir in der systematischen Nichtwahl zur Härtefallkommission eine klar undemokratische Vorgehensweise, die sich – im Vergleich zur letzten Legislaturperiode noch verschärft – auf alle Gremien, Ausschüsse und Kommissionen ausgedehnt hat. Das darf nicht sein!“