AfD-Klage zur Härtefallkommission: Mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht / Wolf: „Wiederholte Nichtwahl ist Verletzung von Recht und Verfassung“

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Am kommenden Montag, 21.06., wird um 10 Uhr vor dem Hamburger Verwaltungsgericht die AfD-Klage mündlich verhandelt. Hintergrund ist die seit Jahren anhaltende Nicht-Wahl von AfD-Abgeordneten in der Hamburgischen Bürgerschaft in die Härtefallkommission. Aus Sicht der AfD-Fraktion ist dies klar rechtswidrig.
Das Verfassungsgericht wies im Sommer 2016 eine erste Klage der AfD-Fraktion aus dem Jahr 2015 ab. Das Verfassungsgericht erklärte sich überraschend aus rein formalen Gründen für nicht zuständig. 2017 erhob die AfD-Fraktion darauf diese Klage nunmehr zum Verwaltungsgericht. Nach mehr als 3,5 Jahren wird nun zum überhaupt ersten Mal dieser Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht verhandelt.

Dazu der stellv. Fraktionsvorsitzende Dr. Alexander Wolf:
„Nach einer ‚ersten Runde‘ beim Verfassungsgericht haben wir im Herbst 2017 Klage zum Verwaltungsgericht erhoben wegen der rechtswidrigen Nichtwahl unserer Vertreter in die Härtefallkommission. Jetzt, mehr als 3,5 Jahre nach Klageerhebung, kommt es endlich zur mündlichen Verhandlung. Dies grenzt schon fast an Rechtsverweigerung; eine derart lange Verfahrensdauer ist rechtsstaatlich zumindest hochgradig bedenklich.
Inhaltlich machen wir das Repräsentationsgebot und das Demokratieprinzip geltend; die anderen Fraktionen und damit die Bürgerschaft verletzen Recht und Verfassung durch ihre wiederholte Nichtwahl der von uns vorgeschlagenen Vertreter. Wir erwarten die Verhandlung mit großer Spannung und sind optimistisch, dass wir erfolgreich sein werden!“