Erfassung von Obdachlosigkeit: AfD-Fraktion überarbeitet Antrag und stellt ihn zum dritten Mal / Schulz: „Konsensorientiert und sachdienlich“

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Die AfD-Fraktion fordert erneut in einem Antrag die Erfassung der Obdachlosigkeit (Drucksache 22/3891). Alle drei Jahre soll sie systematisch durchgeführt werden. Bereits im Januar und März 2021 forderte die AfD-Fraktion die regelmäßige Erfassung. Allerdings wurden einzelne Aspekte im Antrag kritisiert. Aus diesem Grunde hat die AfD-Fraktion den Antrag dahingehend überarbeitet, so dass nunmehr alle Kritikpunkte bedacht wurden.

Dazu der sozialpolitische Sprecher Marco Schulz:
„In der Bürgerschaft besteht Einigkeit, dass entschlossene Maßnahmen gegen die grassierende Obdachlosigkeit zu ergreifen sind. Unser Antrag wurde nunmehr zum zweiten Mal überarbeitet und zum dritten Mal eingereicht. Es zeigt unsere konsensorientierte und sachdienliche Politik für die Bürger. Alle Kritikpunkte wurden berücksichtigt, der Ball liegt jetzt bei den Volksvertretern der anderen Fraktionen.“