Eine Senatsantwort auf eine AfD-Anfrage zeigt, dass es immer häufiger zu freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM) in betreuten Einrichtungen kommt. Darunter fallen Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäuser. 2017 wurden 92 Anträge auf FEM gestellt, davon wurden 82 genehmigt. 2020 kam es zu 210 Anträgen, davon wurden 209 genehmigt. Innerhalb von vier Jahren kam es zu einer Steigerung von fast 60 Prozent – fast 100 Prozent der Anträge wurden genehmigt (Drucksache/22/3135).
Bei FEM müssen schwerwiegende Gründe vorliegen, ohne Einwilligung der pflegebedürftigen Person oder richterliche Genehmigung sind sie strafbar. Jede FEM muss von der bevollmächtigten oder der rechtlich betreuenden Person bei Gericht beantragt werden und sie dürfen nur zum Wohl einer Person angewendet werden. Zu den FEM gehören beispielweise das Einschließen, die Nutzung von Bettgittern oder die Abgabe von Beruhigungsmitteln ohne medizinische Notwendigkeit.
Dazu die familienpolitische Sprecherin Olga Petersen:
„Jeder Mensch hat das Recht, sich frei zu bewegen. Die zunehmenden Fälle geben großen Anlass zur Sorge, denn freiheitsentziehende Maßnahmen dürfen nur die Ultima Ratio sein.“