Gericht erlaubt Fahrraddemo auf der Autobahn 255 / Nockemann: „Grüner Größenwahn beim Fahrradfahr´n“

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Das Hamburger Verwaltungsgericht hat heute beschlossen, dass die morgige Demonstration „Fahrrad fahr’n statt Autobahn – Fahrraddemo in Solidarität mit dem Dannenröder Forst am 5. Jubiläum des Pariser Klimaschutzabkommens“ zwar nicht auf der Bundesautobahn 1, aber trotzdem auf der Bundesautobahn 255 stattfinden darf.

Dazu der Fraktionschef und verkehrspolitische Sprecher Dirk Nockemann:
„Die Versammlungsfreiheit ist ein elementarer Bestandteil in unserer Demokratie, aber auf einer viel befahrenen Autobahn hat sie nichts zu suchen. Die Blockade des Verkehrs auf der Autobahn steht in keinem Verhältnis zum berechtigen Anliegen der Demonstrationsfreiheit. Diese Protestaktion ist eine bewusste Provokation von Autofahrern und spaltet die Gesellschaft. Wenn das Schule macht, dann gute Nacht für unseren Verkehr auf der Autobahn. Diese Demo ist einfach nur grüner Größenwahn beim Fahrradfahr´n.“