Die AfD-Fraktion verklagt den Innensenator Andy Grote (SPD) vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht. Er sagte auf einer Pressekonferenz zur Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes im Juni 2020:
„Insgesamt kann man sagen, dass die AfD auf Konfrontationskurs gegen die den Staat tragenden demokratischen Parteien verstärkt. [sic] Das kann man auch in Hamburg beobachten unter anderem durch die Ablehnung der staatlichen Maßnahmen und die Forderung der Aufhebung an staatlichen Maßnahmen im Kontext der Bekämpfung der Corona-Pandemie. (…) Und in ihren Haltungen sozusagen sich noch stärker als Antipol quasi zu allem positioniert, was auf Senats-, Regierungsebene und überhaupt von den anderen Parteien politisch verfolgt wird.“
Nach Auffassung der AfD-Fraktion hat der Innensenator damit nicht nur auf Ressourcen zurückgegriffen, die ihm allein aufgrund seines Regierungsamts zur Verfügung standen, und diese Möglichkeit im politischen Meinungskampf eingesetzt. Er hat damit auch gegen mehrere Artikel der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg verstoßen.
Dazu der Vorsitzende Dr. Alexander Wolf:
„Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle hat im Seehofer-Urteil festgestellt, dass die Zulässigkeit der Öffentlichkeitsarbeit der Regierung dort endet, wo Werbung für oder Einflussnahme gegen einzelne im politischen Wettbewerb stehende Parteien oder Personen beginnt.
Genau das aber hat Grote gemacht und ausgerechnet bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts sein Amt als Innensenator missbraucht, um gegen die AfD zu agitieren. Der „Verfassungssenator“ hat damit gegen die Verfassung verstoßen!“
Dazu der Vorsitzende Dirk Nockemann:
„Auch der Innensenator muss sich an Recht und Gesetz halten. Diesen Fehltritt werden wir ihm nicht durchgehen lassen. Wir sind sehr optimistisch, dass die Gerichte unsere Rechtsauffassung teilen und wir erfolgreich sein werden. Es wird Zeit, dass wir unsere Demokratie und unsere Verfassung – auch vor übereifrigen Regierungsvertretern – schützen.“