Das Bevölkerungsschutzgesetz, welches die verschärften Corona-Maßnahmen absichern soll, wird mit historischer Eile durch Bundestag und Bundesrat gepeitscht. Besonders der Paragraf 28a hat es in sich: hier werden die konkreten Grundrechtseingriffe festgeschrieben, welche unsere Freiheiten, unsere Wirtschaft und unser Zusammenleben bedrohen. Welche Grundrechte genau betroffen sein können, hatte ich schon in der letzten Bürgerschaftssitzung eindringlich skizziert.