Der Bundesrat plant in einer heutigen Sondersitzung Neuregelungen des Infektionsschutzgesetzes. Hierzu muss zunächst der Bundestag den Entwurf der Großen Koalition zum „Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ verabschieden.
Dazu der gesundheitspolitische Sprecher Thomas Reich:
„Der Gesetzentwurf orientiert sich ausgerechnet an der WHO. Jene Organisation, die durch widersprüchliche Aussagen in der Corona-Pandemie versagt hat. Zur Bewertung einer epidemischen Lage ist nur eine von der AfD-Bundestagsfraktion geforderte ‚Ständige Epidemie-Kommission‘ sinnvoll.
Der vorliegende Kenntnisstand zum Coronavirus bestätigt, dass der Krankheitsverlauf und die Letalität mit einer Influenza vergleichbar ist und die schwerwiegenden Maßnahmen völlig unverhältnismäßig sind.“
Dazu der Vorsitzende Dirk Nockemann:
„Mit dem nächsten Infektionsschutzgesetz erteilt sich die Bundesregierung selbst einen Persilschein. Verfassungsrechtler laufen Sturm gegen derart massive Grundrechtseinschränkungen und das aus gutem Grund. Die Landesparlamente müssen ein Mitspracherecht haben.
Wir fordern den Hamburger Senat dazu auf, sich entschieden gegen dieses demokratiefeindliche Ansinnen zu stellen! Als Rechtstaats- und Freiheitspartei lehnen wir die weitreichenden Eingriffe in die Grundrechte der Bürger ab!“