Brandenburger Verfassungsgericht kippt Paritätsgesetz / Walczak: „Gallina muss Hamburger Paritätsgesetz absagen“ / Nockemann: „AfD verteidigt unsere Verfassung“

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Das Brandenburger Verfassungsgericht hat das Paritätsgesetz in einer heutigen Entscheidung gekippt. Die Brandenburger AfD klagte gegen das von der früheren rot-roten Regierung auf den Weg gebrachte Gesetz. Hierdurch sollte per Gesetz eine paritätische Besetzung der Kandidatenlisten für die Landtagswahl mit Frauen und Männern wechselweise erzwungen werden. Brandenburg ist nach Thüringen das zweite Bundesland, in dem eine solche juristische Bewertung getroffen wurde.

Dazu der verfassungspolitische Sprecher Krzysztof Walczak:
„Das nunmehr zweite Urteil eines Verfassungsgerichts macht unmissverständlich deutlich, dass freie Wahlen in unserer Demokratie wichtiger sind als radikale Quotierungsansätze. In einer Demokratie darf der Staat den Bürgern eben nicht vorschreiben, wer sich zur Wahl aufstellen lassen darf oder nicht.
Wir fordern Justizsenatorin Gallina auf, dass in Hamburg von Rot-Grün angestrebte Paritätsgesetz endlich abzusagen. Nachdem zwei Verfassungsgerichte deutlich gemacht haben, dass Paritätsgesetze freie Wahlen abschaffen, ist es höchste Zeit, dass der Senat sich von seinem Vorhaben distanziert.“

Dazu der Vorsitzende Dirk Nockemann:
„Eine weitere Niederlage für die rot-grünen Demokratieverächter, die mit aller Macht und entgegen der Verfassung die Frauenquote bei Parlamentswahlen durchsetzen wollten. Die AfD präsentiert sich einmal mehr als Verteidiger unserer Verfassung, während Linksgrüne an der Abschaffung arbeiten.
Wer noch einen Hauch von Respekt vor der Verfassung hat, der unterlässt es ab sofort, weitere Varianten eines sogenannten Paritätsgesetzes einzubringen. Die Hamburger SPD, die den Anspruch erhebt, staatstragend zu sein, fordere ich auf, sich dem Ansinnen der Hamburger Grünen entschieden entgegenzustellen!“