Berliner Verwaltungsgericht entscheidet: Temporäre Radwege rechtswidrig / Ehlebracht: „Grüner Verkehrssenator Tjarks muss auf die Bremse treten!“

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Heute entschied das Berliner Verwaltungsgericht, dass die temporären Radwege (sogenannte Pop-up-Radwege) rechtswidrig sind. Hintergrund ist eine Klage eines Berliner AfD-Abgeordneten.
Der grüne Verkehrssenator Anjes Tjarks eröffnete heute den ersten vorübergehenden Fahrradweg in Eimsbüttel, so dass Autofahrer nur noch eine Spur je Richtung nutzen können.

Dazu der verkehrspolitische Sprecher Detlef Ehlebracht:
„Das Berliner Urteil zwingt den Senat dazu, wieder eine Politik für alle Verkehrsteilnehmer und nicht nur einseitig für Radfahrer zu betreiben. Das Urteil entzieht dem Senator Tjarks das verkehrspolitische Kampfmittel und verweist die rot-grüne Ideologie in die Schranken. Jetzt muss er auf die Bremse treten und die Idee der temporären Radwege beerdigen.“