Rot-Rot-Grün will Artikel 3 des Grundgesetzes ändern und das Merkmal der „sexuellen Identität“ hinzufügen. Hierin ist bereits die Gleichheit von Mann und Frau gesetzlich festgeschrieben. Dabei ist der Begriff sexuelle Identität ein schwammiger Begriff, der nicht nur die sexuelle Orientierung meint. Bereits hier haben die Grünen krakeelt, weil sie es nicht ertragen können, zu hören, dass es beispielsweise nicht möglich ist, sein Geschlecht zu ändern. Wer als Mann geboren ist bleibt ein Mann und wer als Frau geboren ist bleibt eine Frau. Auch fehlt eine Differenzierung hinsichtlich der sexuellen Identitäten. Mit anderen Worten: Jeder, der den Gesetzestext liest, kann sich auf ihn berufen, beispielsweise auch Pädophile oder Zoophile. Dabei wären ausgerechnet die Grünen aufgrund ihrer eigenen Vergangenheit moralisch verpflichtet gewesen, hier eine ausdrückliche Ausnahme ins Gesetz aufzunehmen – aber Fehlanzeige! Die Grünen klagten über die Wortwahl Walczaks, der lediglich fragte, ob man in Zukunft für einen solchen Standpunkt kriminalisiert wird. Wie zu erwarten, riefen sie den Ältestenrat ein, um Sanktionen zu erheben. Ein fragwürdiges Demokratieverständnis der Grünen, wenn es verboten sein soll, auf biologische Tatsachen und die dunkle Geschichte der Pädophilie in der grünen Partei hinzuweisen?