AfD-Fraktion legt Gesetzentwurf für verkaufsoffenen Sonntag am 6. Dezember vor / Walczak: „Belebung der Wirtschaft nicht nur durch Hilfspakete, sondern auch Freiräume“

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Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem am 6. Dezember 2020 ausnahmsweise ein verkaufsoffener Sonntag nachgeholt werden soll (Drucksache 22/963). Damit schließt sich die AfD-Fraktion der einschlägigen Forderung der Handelskammer an. Aufgrund der vom rot-grünen Senat erlassenen Corona-Auflagen war der verkaufsoffene Sonntag am 5. April 2020 ausgefallen.

Dazu der stellvertretende Parlamentarische Geschäftsführer und wirtschaftspolitische Sprecher Krzysztof Walczak:
„Wir sind überzeugt, dass eine Belebung der Wirtschaft nicht nur durch Hilfspakete auf Steuerzahlerkosten erfolgen sollte, sondern auch durch die Schaffung von Freiräumen. Unternehmen und Arbeitnehmer leiden nach wie vor unter den Auswirkungen der Zwangsschließungen im ersten Halbjahr und den weiterhin geltenden Corona-Auflagen. Der verkaufsoffene Sonntag am zweiten Advent wäre eine Wiedergutmachung und ein kleiner Ausgleich für die Umsatzverluste, die bei Geschäften in der Innenstadt bis zu 40 Prozent betragen.“

Im Hinblick auf das Bekenntnis des zuständigen Sprechers der CDU-Fraktion, David Erkalp, ebenfalls einen verkaufsoffenen Sonntag am 6. Dezember 2020 zu unterstützen, ergänzte Walczak:
„Medien und Öffentlichkeit sollten genau beobachten, ob die CDU dazu in der Lage ist, rationale Sachpolitik zu betreiben oder ob sie aus reiner Antipathie gegenüber der AfD einen Gesetzentwurf ablehnt, der auch CDU-Programm umsetzt.“