Die Bürgerschaftskanzlei hat erneut eine Anfrage der AfD-Fraktion geschwärzt. Es handelt sich um die Große Anfrage „Systematische Kooperation der GRÜNEN JUGEND Hamburg mit gewaltorientierten Linksextremisten – Warum bleibt der Hamburger Verfassungsschutz untätig?“ (Drucksache 22/36). Geschwärzt wurden unter anderem öffentliche Funktionsbezeichnungen hochrangiger Vertreter der Grünen Jugend, des Landesverbandes der Grünen und eines grünen Senators. In der Vergangenheit kam es wiederholt zu Schwärzungen von AfD-Anfragen, obwohl die gesammelten Informationen öffentlich recherchierbar und für alle einsehbar sind.
In einem Schreiben an die Bürgerschaftspräsidentin Veit (SPD) kritisiert die AfD-Fraktion den Vorgang als rechtsstaatlich höchst bedenklich und kündigt an, dies gegebenenfalls durch das Hamburgische Verfassungsgericht überprüfen zu lassen.
Dazu die Vorsitzenden der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann und Dr. Alexander Wolf:
„Die Bürgerschaftskanzlei beschneidet zum wiederholten Mal unsere demokratischen Rechte als Opposition. Nach unserer Auffassung ist die Art und Weise der Schwärzungen rechtlich und politisch äußerst fragwürdig und überdies unverhältnismäßig. Unsere verfassungsmäßigen Rechte als Oppositionsfraktion, in der wir eine Kontroll- und Kritikfunktion erfüllen müssen, werden seitens der Verwaltung missachtet. Wir fordern vom rot-grünen Senat eine umfassende Aufklärung und lassen uns dieses Fragerecht nicht einschränken!“