AfD-Fraktion lädt Bürgerschaft zur Stärkung der Oppositionsrechte ein / Walczak: „Eine starke Demokratie braucht eine starke Opposition!“

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Die AfD-Fraktion fordert in zwei Anträgen eine Änderung der Geschäftsordnung der Bürgerschaft. Dadurch sollen die Rechte der Opposition gestärkt werden.
Seit der letzten Bürgerschaftswahl besitzen die voraussichtlichen Regierungsfraktionen aus SPD und Grünen mehr als 70 Prozent der Parlamentssitze. Die Opposition, die die Regierung laut Verfassung kontrollieren muss, schrumpft auf weniger als ein Drittel der Mandate.
Um die Demokratie zu stärken, will die AfD-Fraktion die Rechte der Opposition ausbauen. Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag, dass die Oppositionsfraktionen das Minderheitenrecht erhalten, einmal im Kalenderquartal eine Vorlage in die Ausschüsse auch ohne Zustimmung der Mehrheit überweisen zu können (Drucksache 22/18). In Zukunft soll es bei der Aktuellen Stunde nicht nur dann eine Garantie dafür geben, dass ein Vertreter jeder Fraktion das Wort ergreifen kann, wenn der Senat nach oder kurz vor Zeitablauf spricht, sondern auch dann, wenn mindestens eine Fraktion die Gelegenheit hatte, sich zu einem Gegenstand der Aktuellen Stunde einzulassen (Drucksache 22/15). Dadurch wird die Gleichheit aller Fraktionen in der Aktuellen Stunde hergestellt.
Zudem hat die AfD-Fraktion einen Brief an die Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit und an alle Fraktionsvorsitzenden geschickt, um eine interfraktionelle Kooperation bei der Anpassung der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft anzuregen.

Dazu der verfassungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, Krzysztof Walczak:
„Ein starke Demokratie braucht eine starke Opposition. Die AfD-Fraktion will mit den beiden Anträgen zur Änderung der Geschäftsordnung die Demokratie in der Bürgerschaft beleben. Gerade ein Senat, der sich auf eine große Parlamentsmehrheit stützen kann, sollte keine Angst davor haben, sondern parlamentarische Opposition begrüßen. In der Präambel der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg steht: ‚Jedermann hat die sittliche Pflicht, für das Wohl des Ganzen zu wirken.‘ Und genau darum geht es.“