AfD-Fraktion: Fragwürdiges Abstimmungsverhalten von Justizsenator Steffen / Nockemann: „Keine Zweifel am Unrechtsstaat DDR!“

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Die AfD-Fraktion beantragt in der Bürgerschaft, dem Justizsenator Steffen eine Missbilligung auszusprechen (Drucksache 21/19092). Hintergrund ist das Abstimmungsverhalten des Hamburger Justizsenators bei der Abschlusserklärung der Justizministerkonferenz. Dieser hatte sich zur Frage, ob die DDR ein Unrechtsstaat gewesen sei, enthalten. Daneben enthielten sich auch Berlin und Bremen.

Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Die Enthaltung des Justizsenators Steffen bei der Justizministerkonferenz anlässlich der Frage, ob die DDR ein Unrechtsstaat war, ist absolut inakzeptabel und geschichtsvergessen. Hunderte Mauertote, nicht vorhandene Gewaltenteilung, Bespitzelung und Unterdrückung der eigenen Bürger und nicht zuletzt fehlende Meinungs- und Reisefreiheit – all dies sind Merkmale eines Unrechtsstaates. Wer daran zweifelt, betreibt nicht nur passive Geschichtsklitterung, sondern lässt auch ein offensichtliches Demokratiedefizit erkennen. Offensichtlich soll hier ein weiterer Stein des Vergessens und der Vernebelungsstrategie ins Rollen gebracht werden. Schon allein aufgrund der Opfer verbietet sich eine Verharmlosung der DDR. Sie war ein Unrechtsstaat! Wir fordern den Senat daher auf, dem Justizsenator Steffen eine deutliche Missbilligung auszusprechen.“