Senat bestätigt auf AfD-Anfrage: Rote Flora hat keine Genehmigung als Versammlungsstätte / Nockemann: „Recht durchsetzen und Rote Flora schließen!“

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Wie eine Kleine Anfrage des AfD-Fraktionsvorsitzenden Dirk Nockemann ergab, gibt es für die Rote Flora keine Genehmigung als Versammlungsstätte (Drucksache 21/17675). Die Rote Flora sieht sich selbst als „beliebter politischer Störfaktor“ und als  „Zentrum für emanzipatorische Politik und Kultur“. Regelmäßig finden dort Konzerte und Veranstaltungen mit mehreren hundert Teilnehmern statt.
Seit 2003 gilt die Hamburger Versammlungsstättenverordnung. Diese Verordnung regelt unter anderem den Brandschutz, die Rettungswege, das Sicherheitskonzept, den Ordnungsdienst, aber auch eine ausreichende Anzahl von Toiletten. Laut der Versammlungsstättenverordnung muss der Betreiber – also die Rotfloristen – „die Zusammenarbeit von Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache und Sanitätswache mit der Polizei, der Feuerwehr und dem Rettungsdienst gewährleisten.“ Zudem ist der Betreiber „zur Einstellung des Betriebes verpflichtet, wenn für die Sicherheit der Versammlungsstätte notwendige Anlagen, Einrichtungen oder Vorrichtungen nicht betriebsfähig sind oder wenn Betriebsvorschriften nicht eingehalten werden können.“
Die Rote Flora ist ein linksextremes Zentrum. Das ursprünglich besetzte Gebäude gehört seit 2014 der SPD-nahen Lawaetz-Stiftung, die wiederum zu 100 Prozent der Hansestadt und damit dem Bürger gehört.

Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Jeder Schützenverein, jeder Fußballclub, jede Gaststätte muss Regeln einhalten. Bei Nichteinhaltung werden unverzüglich Sanktionsmaßnahmen verhängt. Für Linksextremisten wird in Hamburg das linke Auge zugedrückt – für sie herrschen scheinbar andere Gesetze. Das ist für einen Rechtsstaat  inakzeptabel. Die Rote Flora als Veranstaltungszentrum stellt für alle Besucher eine Gefahr dar und muss endlich geschlossen werden.“