Bürgersaal Wandsbek: AfD-Fraktion fordert ein Einlenken des Senates / Nockemann: „Rechtswidrigkeit mit Rechtsstaatlichkeit beantworten!“

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Seit vielen Jahren wird der Bürgersaal Wandsbek von vielen Parteien genutzt. Dem AfD-Landesverband wird die Nutzung des Bürgersaals Wandsbek aber wegen „des hohen Aufwands“ untersagt. In seiner Antwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage wies der Senat darauf hin, dass Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Entscheidung im Einzelfall allein durch „Anrufung des zuständigen Gerichts“ rechtsverbindlich geklärt werden könnten (Drucksache 21/17280).
Nach Ansicht der AfD-Fraktion macht es sich der rot-grüne Senat zu einfach, denn er kann im Rahmen seiner Fach- und Rechtsaufsicht von seinem Weisungsrecht Gebrauch machen und die Bezirksverwaltung Wandsbek anweisen, dem AfD-Landesverband Hamburg die Nutzung des Saales zu gewähren (Drucksache 21/17456).

Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Deutschland ist verfassungsgemäß ein Rechtsstaat. Verwaltungen müssen Recht nach bestem Wissen und Gewissen anwenden und zwar ohne dass ein Gericht sie vorher darauf hinweisen musste. Die Bezirksverwaltung handelt nach geltendem Recht eindeutig rechtswidrig. Rechtswidrigkeit muss man mit Rechtsstaatlichkeit beantworten. Deshalb muss der Senat endlich einlenken und die Bezirksverwaltung zurechtweisen. Wie sollen unsere Bürger denn so Vertrauen in den Rechtsstaat haben?“