AfD-Fraktion stellt den Dringlichkeitsantrag „Wahlmotivation fängt nicht mit Ausgrenzung an“ / Wolf: „Pauschale Ausgrenzung der AfD-Fraktion ist wenig souverän“

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Die AfD-Fraktion stellt heute in der Bürgerschaftssitzung den Dringlichkeitsantrag „Wahlmotivation fängt nicht mit Ausgrenzung an“. Es geht darin um den fraktionsübergreifenden Antrag „Motivations- und Informationskampagne zur Bürgerschaftswahl 2020“ von SPD, Grüne, CDU, Linke und FDP (Drucksache 21/16213). Dieser Antrag enthielt bis kurz vor seiner Einreichung und der zeitgleich ablaufenden Antragsfrist auch die AfD-Fraktion und ihre Abgeordneten als Mitantragsteller. Kurz vor Ablauf der Einreichungsfrist wurde die AfD-Fraktion allerdings von der Liste der antragstellenden Fraktionen genommen.
Deshalb fordert die AfD-Fraktion, dass die Hamburgische Bürgerschaft das Ausgrenzen der AfD-Fraktion als undemokratisch missbilligt. Zudem werden die antragstellenden Fraktionen aufgefordert, die AfD-Fraktion als weitere antragstellende Fraktion auf diesen Antrag mit aufzunehmen.

Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dr. Alexander Wolf:
„Die Antragsteller scheinen dem demokratischen Diskurs nicht mehr gewachsen zu sein. Wahlmotivation geht anders und fängt nicht mit Ausgrenzung an. Die pauschale Ausgrenzung der AfD-Fraktion ist wenig souverän. Dadurch stärken und beschützen die antragstellenden Fraktionen gerade nicht die Demokratie, sondern beschädigen sie. Eine derartige Ausgrenzung ist zutiefst undemokratisch, denn damit werden 70.000 Hamburger ausgegrenzt, die bei der letzten Wahl der AfD ihre Stimme gaben.“