Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag die Wiedereinführung der verbindlichen 50-Prozentgrenze für die Note „ausreichend“. Eine „4“ gibt es dann nur noch für Schüler, die mindestens die Hälfte der Gesamtpunktzahl bei einer Leistungskontrolle erreicht haben. Nach der derzeitigen Regelung sind Lehrer bei der Notenvergabe nicht mehr an prozentuale Grenzen gebunden; sie sollen sich an sogenannten „Mindestanforderungen“ orientieren, wobei diese vom Fachlehrer für jede Arbeit in Eigenverantwortung selbst definiert werden.Die AfD-Fraktion fordert im gleichen Atemzug die Abschaffung der sogenannten Drittel-Klausel bei der Bewertung von Klassenarbeiten. Derzeit entscheidet die Schulleitung, ob sie neu geschrieben werden, wenn ein Drittel der Schüler die Mindestanforderungen nicht erfüllt hat. Das setzt Lehrer unter Rechtfertigungsdruck, wenn eine Klassenarbeit entsprechend schlecht ausgefallen ist. Besonders junge Lehrer scheuen dann den Gang zur Schulleitung und korrigieren die Noten lieber nach oben. Die AfD-Fraktion schlägt daher vor, die Drittel-Prozent-Grenze auf 50-Prozent anzuheben. (Drucksache 21/16205).
Dazu der schulpolitische Sprecher und Vorsitzende der AfD-Bürgerschaftsfraktion Dr. Alexander Wolf:
„In den vergangenen Jahren haben wir in Hamburg eine grassierende Abitur- und Noteninflation erlebt, obwohl die Schülerleistungen nicht im gleichen Umfang gestiegen sind. Wir wollen den Unterricht daher ganz bewusst wieder anspruchsvoller machen. Denn wer Schulnoten und Abschlüsse zur Ramschware entwertet, schadet nicht nur den Schülern selbst, sondern auch der Gesellschaft.“