Ermittlungen gegen Staatsrätin Elke Badde wegen „Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat“

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In einem Artikel der Zeitung „Die Bild“ vom 15.05.2018 wurde bekannt, dass die Hamburger Staatsanwaltschaft gegenwärtig wegen „Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat“ (§357 StGB) beziehungsweise wegen des Geschehenlassens einer solchen rechtswidrigen Tat gegen die SPD- Staatsrätin Elke Badde ermittelt. Dies erfolgt vor dem Hintergrund des Rolling-Stones-Konzerts im Stadtpark vom 9. September 2017, welches zudem auch den bereits seit vergangenem Jahr laufenden Ermittlungen gegen den Harald Rösler (SPD), Leiter des Bezirksamtes Nord, wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und der Bestechung zugrunde liegt. Rösler steht im Verdacht, 100 Freikarten angenommen und zusätzliche Eintrittskarten der Kategorien A und B weitervermittelt zu haben, die zusammen einen Gesamtwert von circa 17.000 Euro haben sollen. Dies soll Rösler ohne die Genehmigung seiner damaligen Vorgesetzten in der Finanzbehörde Elke Badde (SPD) getan haben, wozu er gemäß der „Bekanntmachung über die Annahme von Belohnungen und Geschenken“ verpflichtet gewesen wäre. Das Bezirksamt versendete am 17. Mai 2017 zwei E-Mails mit dem Inhalt, dass Tickets verfügbar wären. Ferner soll der Staatsanwaltschaft eine Liste vorliegen, welche die Namen mehrerer Staatsräte und Bezirkschefs enthält. Die Bezirksfraktion DIE LINKE in Hamburg-Nord hat zwei Tickets angenommen, was ihrerseits folgendermaßen kommentiert worden ist: „Die Fraktionsvorsitzende hat sich am selben Tag ausdrücklich schriftlich für die Tickets bedankt.“ Insgesamt gingen 87 der 100 Karten an Bezirksmitarbeiter und 13 an Abgeordnete.

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