Abgeordnetenausschluss hat parlamentarisches Nachspiel / Kruse: „Selbstverständlichkeiten müssen auch für AfD-Abgeordnete gelten!“

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Ende März gab es einen Eklat beim „Runden Tisch zur Aufarbeitung des kolonialen Erbes“. Auf Druck mehrerer linker Initiativen wurde der AfD-Bürgerschaftsabgeordnete Dr. Alexander Wolf – trotz Einladung und öffentlicher Veranstaltung – seitens der Kulturbehörde gebeten, diese zu verlassen.
Die AfD-Fraktion verurteilt dies aufs Schärfste und will mit dem Antrag erreichen, dass derartige undemokratische Ausschlüsse von AfD-Abgeordneten von öffentlichen Veranstaltungen zukünftig unterbleiben (Drucksache 21/1249910).

Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Prof. Dr. Jörn Kruse:
„Die Teilnahme von demokratisch gewählten Abgeordneten an öffentlichen Veranstaltungen ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber offenkundig gelten bei AfD-Abgeordneten andere Maßstäbe.
Wolfs Ausschluss ist absolut indiskutabel, undemokratisch und stellt eine unwürdige Verweigerung eines Diskurses dar. Wo kommen wir in Hamburg hin, wenn antidemokratische Pöbler über die Teilnahme oder Nichtteilnahme von gewählten Bürgerschaftsabgeordneten entscheiden! Ein solcher Vorgang darf sich nicht mehr wiederholen und die Bürgerschaft muss ein klares Zeichen setzen.“