Verwaltungsgericht Hamburg kippt Bezirksamtsverbot für linkes Protestcamp / Kruse: „Kein Urteil in der Sache, sondern nur in der Zuständigkeit“

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Im Stadtpark soll vom 30. Juni bis 9. Juli ein linkes Protestcamp unter dem Motto „Alternativen zum Kapitalismus leben und sichtbar machen“ stattfinden. Es werden etwa 10.000 Teilnehmer erwartet, die in 3.000 Wohnzelten leben sollen. Der Protest richtet sich gegen den G20-Gipfel.
Das Bezirksamt Hamburg-Nord untersagte zunächst das Protestcamp, da massive Schäden an den Grünflächen zu befürchten seien. Das Verwaltungsgericht Hamburg kippte heute das Verbot, da keine grünanlagenrechtliche Erlaubnis benötigt werde.

Dazu der Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Prof. Dr. Jörn Kruse:
„Es ist ein schwieriger Abwägungsprozess zwischen dem hohen Gut der Versammlungsfreiheit und den möglicherweise massiven Schäden an den Grünflächen zum Nachteil der Allgemeinheit. Der Protest gegen den G20-Gipfel ist legitim und muss ermöglicht werden. Es stellt sich aber die Frage der Verhältnismäßigkeit, wenn über 20.000 Füße über Tage hinweg die Grünflächen zertrampeln und den Bürgern Hamburgs eine Mondlandschaft für den Rest des Jahres hinterlassen. Denn der Stadtpark gehört allen Bürgern, die linken G20-Gegner haben kein Privileg darauf.
Außerdem sollten sich die linken Protestcamper nicht zu früh freuen, ein Verbot kann immer noch erteilt werden, denn es ist kein Urteil in der Sache, sondern in der Zuständigkeit. Das Verwaltungsgericht sagt, dass sich ein mögliches Verbot auf das Versammlungsrecht stützen muss, dafür ist nur die Innenbehörde zuständig und nicht das Bezirksamt.“