AfD-Fraktion schlägt neues Wahlverfahren zur Hamburgischen Bürgerschaft vor

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Das derzeitige Hamburger Wahlverfahren wird von vielen Bürgern (und auch von vielen Politikern) als zu kompliziert und intransparent kritisiert. Auch die Politik hat immer wieder Änderungswünsche signalisiert, aber nichts umgesetzt.
Deshalb schlägt die AfD-Fraktion jetzt in einem Antrag ein neues Wahlverfahren (Drucksache 21/8895) vor. Dieses geht von drei klaren normativen Prämissen aus.

Für die AfD-Fraktion ist es von großer Bedeutung, dass die Sitzverteilung im Parlament möglichst gut die Verteilung der Stimmen der Bürger widerspiegelt, die Bezirke etwa gleichgewichtig im Parlament vertreten sind und die Bürger einen adäquaten und für sie nachvollziehbaren Einfluss auf die Personen haben, die ins Parlament gelangen. Zudem muss die Wahl einfacher und transparenter gestaltet werden, so dass jeder Bürger weiß, was seine Stimme bewirkt.

Dazu der Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Prof. Dr. Jörn Kruse:
„Die Demokratie muss erfahrbarer, nachvollziehbarer und verständlicher werden. Die AfD-Fraktion leistet mit dem Antrag einen wichtigen Beitrag zur längst überfälligen Diskussion zum Wahlrecht in Hamburg. Nach all den Sonntagsreden von SPD und CDU müssen endlich Taten folgen und eine Wahlrechtsreform muss eingeleitet werden. Die AfD-Fraktion freut sich auf eine lebhafte und offene Debatte in der Bürgerschaft.“