AfD-Fraktion beantragt Ausweitung des Vorbeugegewahrsams / Nockemann: „Rechtslage der fragilen Sicherheitslage anpassen“

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Laut Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen zählen bundesweit 1600 Menschen zum islamistisch-terroristischen Personenpotential, von denen wiederum über 500 als Gefährder gelten. Das Landeskriminalamt Hamburg geht aktuell von 18 Gefährdern in Hamburg aus. Angesichts dieser enorm erhöhten Gefährdungslage beantragt (Drucksache 21/8730) die AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, dass das polizeirechtliche Instrument des Vorbeugegewahrsams ausgeweitet wird. Die bisherige Höchstdauer eines solchen Vorbeugegewahrsams beträgt zehn Tage.

Dazu der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Die Rechtslage muss der fragilen Sicherheitslage angepasst werden. Notwendig ist die Ausweitung der Befristung oder besser noch ein Verzicht auf eine Befristung. Natürlich bedarf die Inhaftnahme, gerade für einen längeren Zeitraum, einer gewissenhaften richterlichen Überprüfung. Es kann aber nicht angehen, dass Gefährder, bei denen man von der Begehung schwerer, lebensgefährdender Straftaten ausgeht, auf freien Fuß gelassen werden müssen, weil die Gesetzeslage eine ausreichende Vorbeugehaft nicht gestattet. Die Vertreter der etablierten Parteien müssen das heiße Eisen endlich anpacken, damit effektive Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr geschaffen werden. Denn sie tragen die Verantwortung für den enormen Anstieg der terroristischen Bedrohung durch eine unkontrollierte und rechtswidrige Einwanderung. Die Sicherheit der Bürger geht vor und darf nicht befristet werden.“