Tausalz bei Schnee und Eis: Was die Stadt darf, darf der Bürger noch lange nicht! / AfD-Fraktion beantragt Änderung des Wegegesetzes

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Die Bürger dürfen in Hamburg bei Eisglätte kein Tausalz streuen. Bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Strafen. Die erlaubten abstumpfenden Mittel reichen bei extremem Glatteis aber nicht aus, um die Verkehrssicherheit herzustellen. Daher darf die Hansestadt in diesen Fällen richtigerweise auch Tausalz verwenden. In anderen Großstädten (Köln, Düsseldorf, Dresden) ist auch den Bürger das Ausbringen von Salz bei extremem Winterwetter erlaubt.
Die AfD-Fraktion beantragt, dass auch den Bürgern in Hamburg ein maßvoller Einsatz von Tausalz bei diesen Wetterlagen gestattet wird und setzt damit eine Forderung der Stadtreinigung Hamburg um, die nach extremem Glatteis im Januar 2017 eine Änderung des Hamburgischen Wegegesetzes ins Spiel brachte.

Dazu die umweltpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Andrea Oelschläger:
„Die Sicherheit auf Hamburgs Straßen und Gehwegen muss auch bei Glatteis stets gewährleistet sein. Hier darf es keinen Unterschied machen, ob die Stadtreinigung Hamburg oder die Anlieger die Streupflicht trifft. Streusalz erreicht hier – im Gegensatz zu anderen Streumitteln – einen höheren Wirkungsgrad. Deshalb muss das Hamburger Wegegesetz dahingehend geändert werden, dass die Bürger – und nicht nur die Stadt – auf den Gehwegen Tausalz ausbringen dürfen.
Wichtig ist, dass der Einsatz von Tausalz so gering wie möglich gehalten wird, damit Fauna und Flora nicht beeinträchtigt werden. Eine intakte Umwelt ist Lebensgrundlage für alle Menschen und zukünftige Generationen. Umweltschutz darf aber nicht auf Kosten der Verkehrssicherheit und damit zu Lasten der Gesundheit der Menschen gehen. Unser Gesetzesentwurf berücksichtigt diese beiden Gesichtspunkte.“

Foto: Symbolbild  “Winterdienst” von Bianca Riedl / Holding Graz, lizensiert unter CC BY SA 2.0